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IATP, Greenpeace and Canadian Centre for Policy Alternatives (CCPA)

Einführung

Obwohl CETA am 21. September 2017 vorläufig in Kraft
tritt, haben die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten immer
noch das Recht und die Verantwortung, das Handelsabkommen
der EU mit Kanada abzulehnen oder zu ratifizieren.
Hierfür müssen sich die Parlamente der Mitgliedsstaaten
einer Reihe kritischer Fragen zu CETA und dessen künftige
Auswirkungen auf die Lebensmittel und Landwirtschaft
in Europa stellen. Eine dieser Fragen betrifft den Import
von Lebensmitteln, die von geklonten Tieren stammen
und in europäische Supermärkte gelangen.

CETA untergräbt die Möglichkeiten der Regierungen,
„handelbeschränkende“ Richtlinien zu erlassen (Weitere
Informationen siehe Hintergrundpapier 1). Dadurch wird
die Kennzeichnungs- und Rückverfolgungspflicht beim
Handel mit genetischem Material von Klontieren oder dem
Fleisch ihrer Nachkommen anfechtbar. Doch Verbraucher
auf beiden Seiten des Atlantiks wünschen sich, dass ihre
Regierungen strengere Regularien für das Klonen, eine
Kennzeichnungspflicht sowie effektive Rückverfolgungssysteme
für Lebensmittel, die von geklonten Tieren und
ihren Nachkommen stammen, erstellen. Da Kanada sehr
erfolgreich darin war, die Ursprungslandkennzeichnung
(COOL) für Fleisch, das in den USA verkauft wird, abzubauen
(siehe Hintergrundpapier 2), kann es durch CETA
äußerst schwierig werden, dringend erforderliche Gesetze
zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit geklonter Tiere
und ihrer Nachkommen zu erlassen und zu verschärfen.

Kanada, die USA und Mexiko sind Mitglieder des Nordamerikanischen
Freihandelsabkommens (NAFTA). NAFTA
hat die Grenzen zwischen den USA und Kanada durchlässig
gemacht – vor allem im Hinblick auf den Handel mit Fleisch
und lebenden Tieren. Während die USA für Klon-Produkte
keine Kennzeichnung verlangt, haben Kanada und die EU
aktuell ähnliche Bestimmungen in Bezug auf „Klontier-
Lebensmittel“. Beide bezeichnen diese Lebensmittel als
„Novel Foods“ (neuartige Lebensmittel). Bis heute sind
solche Lebensmittel in beiden Regionen nicht für den Endverbrauchermarkt
zugelassen; außerdem ist eine amtliche
Genehmigung erforderlich, bevor solche Produkte vermarktet
werden dürfen.

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